11.Eindämmungsverordnung - Alles wie bisher

Die wichtigsten Regeln aus dem Hygienekonzept für den Trainingsbetrieb

Seit 29.März ist die 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Die Verordnung gilt bis 18.April. Trotz steigender Infektionszahlen ändert sich für das Fußballtraining vorerst nichts. Demnach kann kontaktfreies Kinder- und Jugendtraining in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Betreuer) und für Erwachsene in Kleingruppen bis fünf Personen (inklusive Betreuer) weiterhin durchgeführt werden. Die Hygieneregeln und das Hygienekonzept des SFV für die Vereine gelten wie bisher.

Um den Trainingsbetrieb sicherstellen zu können, sind folgende wichtigste Regeln auf dem gesamten Sportgelände unbedingt einzuhalten. Das detaillierte Hygienekonzept des SFV Halle findet ihr unten stehend verlinkt.

Teilnehmerlisten/ Gruppengrößen und Gruppenwechsel

  • Führen von mannschaftsbezogenen Teilnehmerlisten zum Training
  • Es sind bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren Trainingsgruppen von maximal 20 Personen, einschließlich Trainer, erlaubt
  • Bestehen Nachwuchsgruppen aus bis zu 10 Personen, können auch zwei Gruppen parallel auf jeweils einer Großfeldhälfte trainieren
  • Bestehen Nachwuchsgruppen aus mehr als 10 Personen, müssen sie das gesamte Großfeld belegen und weitere Trainingsgruppen sind nicht zulässig
  • Es dürfen sich während des Trainings einer Nachwuchsgruppe > 10 Personen keine weiteren Gruppen auf dem Sportgelände aufhalten
  • Es sind bei Erwachsenen Trainingsgruppen von maximal 5 Personen, einschließlich Trainer, erlaubt
  • Auf einem Großfeld dürfen maximal zwei Erwachsenentrainingsgruppen gleichzeitig trainieren, in dem sie sich auf die beiden Hälften aufteilen.
  • Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,5m zu anderen Personen außerhalb des Trainingsbetriebes
  • Für den Wechsel von zwei Trainingsgruppen wird im Trainingsplan eine 15-minütige Pause eingerechnet


Abstandsregeln und Trainingsformen

  • Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,5m zu anderen Personen außerhalb des Trainingsbetriebes beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes sowie außerhalb des Platzes
  • Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung, wenn möglich einer medizinischen OP-Maske oder FFP2-Maske, beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes sowie außerhalb des Platzes
  • Es sind ausschließlich Trainingsformen zu wählen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten wird (z.B. Laufeinheiten, Schusstraining, Torwarttraining, Passübungen). Nicht gestattet sind das Trainieren von Zweikampfsituationen oder dem echten Spiel nachempfundenen Trainingssituationen. Jeglicher, körperlicher Kontakt zwischen den Teilnehmern ist untersagt.
  • Zuschauer / Eltern sind auf dem Sportgelände nicht zugelassen.


Weitere Hygieneregeln

  • Regelmäßiges Reinigen und Desinfizieren von Sportgeräten
  • Duschen und Umkleidekabinen bleiben geschlossen. Toiletten dürfen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln genutzt werden.
  • Verzicht auf körperliche Begrüßungs- und Jubelrituale (Verzicht auf Händedruck)
  • Verwenden eigener, personenbezogener Getränkeflaschen
  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld
Trainings- und Belegungsplan Kunstrasenplatz ab 15.03.2021
Trainings- und Belegungsplan Kunstrasenplatz ab 15.03.2021

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