Konzept für Durchführung der Schiedsrichterlehrgänge

Regelungen für Weiterbildungen und Leistungstests

Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf den Corona-Virus hat der Schiedsrichterausschuss des SFV Halle ein Konzept zur Durchführung der Weiterbildungen und des körperlichen Leistungstests (Fifa-Test) für seine Schedsrichter erarbeitet. Das Konzept umfasst die Planung der Weiterbildungen und Leistungstests im Sommer:

  1. Je nach Verordnung werden die Termine zu Erfüllung der Weiterbildungen und des körperlichen Leistungstests personengebunden festgelegt. Die Termine zum Fifa-Test werden aufgestockt und in den Monaten Juni, Juli und August durchgeführt. Hierbei bitten wir zu beachten, dass die jeweilige Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) maßgeblich sind.

  2. Die Termine für den Fifa-Test werden wir nach der nächsten Verordnung bekannt geben. Hierfür werden wir ein Konzept mit der Stadt Halle (Saale) erarbeiten und dies wird folgende Punkte beinhalten:
    - Teilnehmer*innenzahl wird auf eine maximale Anzahl begrenzt
    - Es wird für jede*n Schiedsrichter*in einen personengebunden Termin geben
    - Dokumentation der Teilnehmer*innen (Datenschutz wird beachtet)
    - Einverständniserklärung (für minderjährige Schiedsrichter*innen) der Erziehungsberechtigten
    - Es wird gestaffelte Ankunftszeiten zu den Terminen geben
    - Alle Schiedsrichter*innen müssen in Sportsachen erscheinen, das Duschen und Umziehen ist nicht möglich
    - Schiedsrichter*innen der „Risikogruppe“ (55+) werden vom Fifa-Test befreit
    - Schiedsrichter*innen mit erkennbaren COVID-19 Symptomen werden grundsätzlich nicht zugelassen, gleiches gilt für Schiedsrichter*innen, welche innerhalb der letzten 21 Tage Kontakt zu infizierten Personen hatten oder im Ausland waren.

  3. Die Weiterbildungen im August werden den jeweiligen Verordnungen angepasst, des Weiteren steht dem SFV Halle ab sofort eine Lizenz des DFB zur Verfügung, welche eine Videoschulung mit bis zu 150 Teilnehmer*innen ermöglicht. Diese kann sowohl am PC, Tablet oder Handy genutzt werden.

  4. Weitere Verfahrensweisen und mögliche Lockerungen bzw. Änderungen werden euch rechtzeitig mitgeteilt und den Verordnungen angepasst.

 

 

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