Vorstandswahl und Delegiertenversammlung des Gesamtvereins am 13. November
Vorstandswahl, Auswertung des Geschäftsjahres 2024 und Satzungsänderungen
Am Donnerstag, den 13.November, findet um 18:00 im Sportlerheim (Gaststätte 'Felsenblick') die ordentliche Delegiertenversammlung des Gesamtvereins sowie die Wahl des neuen Vereinsvorstandes statt. Neben der Vorstandswahl stehen die Abstimmung über Satzungsänderungen und die Berichte des Vorstandes für das Jahr 2024 auf der Tagesordnung. Entsprechend des Delegiertenschlüssels hat die Abteilung Fußball 16 Delegierte zu stellen - die Einladung ist über die Mannschaftsverantwortlichen bereits an die Mitglieder weitergegeben worden.
Tagesordnung:
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Eröffnung und Begrüßung
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Beschlussfassung über die Tagesordnung
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Satzungsänderungen - Erläuterung und Diskussion zu den Satzungsänderungen
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Abstimmung über die Satzungsänderungen
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Bericht des Vorstandes für das Jahr 2024
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Finanzbericht 2024
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Bericht der Kassenprüfer
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Diskussion über die Berichte
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Beschlussfassung und Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
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Sonstiges, Anträge an die Delegiertenversammlung
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Aufstellung und Vorstellung der Kandidaten für den Vereinsvorstand und für die Kassenprüfer
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Vorstellung und Wahl der Wahlkommission
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Wahl des Vorstandes
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Wahl der Kassenprüfer
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Schlusswort und Verabschiedung
Gemäß Tagesordnungspunkt 3 wird über folgende Vorschläge einer Satzungsänderung abgestimmt:
| Alte Fassung § 3 (4) | Neue Fassung § 3 (4) |
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Der Vorstand und die Abteilungsleitungen |
Der Vorstand und die Abteilungsleitungen |
| Alte Fassung § 4 (4) | Neue Fassung § 4 (4) |
| Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung. Bei Kindern und Jugendlichen ist hierbei die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet die jeweilige Abteilungsleitung. Bei Abweisung der Beitrittserklärung kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Abweisung Beschwerde beim Vorstand eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig. Zu dieser Beratung ist der Beitrittswillige einzuladen. Seite 4 von 9 (5) Durch den Vorstand können natürliche Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Nehmen sie die Ehrenmitgliedschaft an, haben sie volles Stimmrecht, sind aber von der Beitragszahlung befreit. |
Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung oder ein elektronisches Formular. Dies umfasst mindestens folgende Angaben: Vor- und Familiennamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, dauerhaft gültige EMail- Adresse eine Telefonnummer und die Zustimmung zur elektronischen Datenverarbeitung sowie notwendigen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Änderung der Mitgliedsdaten müssen dem Verein unmittelbar angezeigt werden. Bei Kindern und Jugendlichen ist hierbei die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet die jeweilige Abteilungsleitung. Bei Abweisung der Beitrittserklärung kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Abweisung Beschwerde beim Vorstand eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig. Zu dieser Beratung ist der Beitrittswillige einzuladen. |
| Alte Fassung § 10 (1) | Neue Fassung § 10 (1) |
| Der Vorstand besteht aus sieben Vorstandsmitgliedern | Der Vorstand besteht aus drei bis maximal sieben Vorstandsmitgliedern |
| Alte Fassung § 12 (3) | Neue Fassung § 12 (3) |
| Die Abteilungsversammlung bzw. die Abteilungsdelegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten bzw. Delegierten anwesend sind. |
Die Abteilungsversammlung bzw. die Abteilungsdelegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten bzw. Delegierten anwesend sind. Die Abteilungsversammlung von Abteilungen mit 50 oder weniger Mitgliedern ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der Wahlberechtigten der Abteilung anwesend sind. |