Wunderliche Entscheidung

Spielabbruch aufgrund Drohungen war ordnungswidrig

Eine leider vielleicht richtungsweisende Entscheidung traf das Sportgericht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt bereits Ende März zum Spielabbruch in der halleschen Stadtliga. Damals brach ein erst 18-jähriger Schiedsrichter die Partie aufgrund von Drohungen gegen seine Person ab. Jetzt entschied das Gericht, dass diese Entscheidung ordnungswidrig war, weil "... insbesondere nicht ersichtlich ist, dass die Spieler den Schiedsrichter angreifen wollten ..." Formell möglicherweise richtig, hinsichtlich der generellen Schiedsrichterproblematik ein Signal mit fatalen Folgen. Wenn zukünftig die Ersichtlichkeit der Bedrohung durch den Schiedsrichter nachzuweisen ist, bevor er ein Spiel abbricht (was er sicherlich nicht leichtfertig tut), werden wir wohl kaum noch Schiedsrichter gewinnen können.

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